Wahlarzt
Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit Krankenkassen.
Das Honorar wird direkt zwischen Patient und Arzt verrechnet.
Sie können allerdings eine Rückvergütung bei Ihrer Krankenkasse anfordern.
Wichtig für Patienten zu wissen ist:
- Sie erhalten eine Honorarnote inklusive Einzahlungsbestätigung, welche Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
- Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung von 80% des Tarifs, den ein Arzt mit Kassenverträgen für dieselbe Leistung erhält.
- Auch bei Ihrer privaten Zusatzversicherung können Sie die Honorarnote einreichen.
- Weitere detaillierte Infos finden Sie hier.
Kosten:
- Erstbegutachtungen und Kontrollen folgen festgelegten Tarifen.
- Zusätzliche Leistungen wie Operationen, kosmetische Eingriffe etc. werden separat verrechnet.